Geprüfter und zugelassener Hundetrainer

Info: Nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG) ist für den gewerbsmäßigen Betrieb einer Hundeschule eine Erlaubnis erforderlich, die an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers und eine artgerechte Tierhaltung gebunden sind. In Bayern muss hierfür eine umfassende schriftliche, mündliche und praktische Prüfung abgelegt werden.

Info

Ich freue mich über rege Teilnahme und gute Zusammenarbeit von Zwei- und Vierbeinern.
Bei Rückfragen kontaktieren Sie mich unter der Telefonnummer 09135 / 723 753 - whatsApp 0174 98 113 52 oder e.pilsberger@gmail.com Ich bin 24 Stunden telefonisch für meine Schüler erreichbar, lernen Sie mich unverbindlich kennen. Die erste Stunde ist kostenlos, gerne auch Hausbesuche möglich, besuchen Sie unsere kostenfreien Vorträge.

AGB

Hundeschule Pilsberger

Ernst Pilsberger - Am Hochstock 35 – 91085 Weisendorf

1. Schadensersatzansprüche aus der Teilnahme an unserer Ausbildung, Nutzung unseres Ausbildungsgeländes,  aufgestellter Sportgeräte oder Einrichtungen, aus Verzug und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Der Hundehalter bzw. Hundeführer ist zu jeder Zeit, für sein und das Verhalten seines Hundes selbst verantwortlich und hat für Schäden, die durch ihn oder seinen Hund entstehen, selbst einzustehen. Auch in Fällen, in welchen der Verursacher nicht ermittelt werden kann ist die Haftung der Hundeschule oder deren Mitarbeiter ausgeschlossen. Bei Unwissenheit einzelner Bestimmungen wird die Wirksamkeit sonstiger Bestimmungen nicht berührt. Der Haftungsausschluss besteht in dem jeweils zulässigen Rahmen fort. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

2. Die Sicherheit auf unserem Übungsgelände während der Trainingseinheiten und bei Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen wird durch unsere Teilnahme- und Nutzungsbedingungen geregelt, die am Informationsabend ausliegt.

3. Mit der Anmeldung werden unsere AGB und unsere Teilnahmebedingungen anerkannt. Die Kursgebühr ist bei der Anmeldung fällig.
Bei telefonischer Anmeldung wird die vorherige Kenntnisnahme der AGB auf www.pilsberger.blogspot.com vorausgesetzt.
Mit der Anmeldung zu einem der angebotenen Kurse bietet der Teilnehmer verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung bedarf keiner bestimmten Form. Sie ist bindend für den Teilnehmer und verpflichtet zur Zahlung der gesamten Kursgebühr. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Organisator zustande. Wir weisen darauf hin, dass sich das Wechseln der Person innerhalb  einer Veranstaltung oder eines Kurses, nachteilig auf das zu erwerbende Wissen auswirken kann.
Das gleiche gilt für die Anmeldung über www.pilsberger.blogspot.com.
Bei Zahlungsverzug erlischt selbstverständlich die Teilnahmeberechtigung.
Jeder Teilnehmer stimmt, mit der Inanspruchnahme einer Leistung der Hundeschule, der Veröffentlichung zu.

4. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Leistungsanbieters. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten wird durch den Leistungsanbieter bestimmt. Es gilt deutsches Recht (BGB und HGB). Die Geltung einheitlicher Lieferungs- und Leistungsgesetze ist ausgeschlossen.

5. Wenn die Hundeschule an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen gehindert wird, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. Betriebsstörung, Krankheit der Ausbilder, so verschieben sich, wenn die angebotene Leistung nicht unmöglich wird, die Leistungstermine in angemessenem Zeitrahmen. Wird durch die o. a. Umstände die Leistung unmöglich, so besteht keine Leistungsverpflichtung  der Hundeschule.  Der Leistungsnehmer kann hieraus keine etwaigen Schadensansprüche geltend machen. Treten die o. a. Umstände beim Leistungsnehmer ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für seine Abnahmeverpflichtung.

6. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Leistung zurücktreten. Der Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges beim Organisator.  Bei einem Rücktritt vor Kursbeginn betragen die Stornierungsgebühren bis vier Wochen vor Beginn: 20% des Kurspreises. Ab regulärem Kursbeginn bis eine Woche vor Kursbeginn: 80% Des Kurspreises. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet. Der Organisator kann vom Vertrag zurücktreten, ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere wenn das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden. Die Hundeschule übernimmt keine Erfolgsgarantie, der im Rahmen des Unterrichts vermittelnden Inhalte. Es wird darauf hingewiesen, dass der Erfolg in erster Linie vom Teilnehmer und von dem teilnehmenden Hund abhängig ist.

7. Die Hundeschule veröffentlicht teilweise selbst aufgenommene Fotos auf ihrem Blog.


Teilnahme- und Nutzungsbedingungen


Hundeschule Pilsberger
Ernst Pilsberger - Am Hochstock 35 – 91085 Weisendorf


Sehr geehrte Besucher unserer Hundeschule,

bitte beachten Sie folgende Regeln während des Trainings unter unserer Anleitung auf unserem Hundeplatz und auch außerhalb unseres Geländes. So tragen Sie zu einem angenehmen Verlauf der Gruppenübungen bei und fördern ein positives Bild von uns Hundehaltern in der Öffentlichkeit.


1. Impfschutz und Impfpasskontrolle:
Am Training teilnehmen können nur Hunde, deren Schutzimpfungen vorher nachgewiesen worden sind. Für die Welpengruppe ist ein Alters gemäßer Impfschutz nachzuweisen, eine Teilnahme ist bereits vor Abschluss der Grundimmunisierung möglich.

2. Haftung des Hundehalters:
Während des Trainings bleibt der Hundehalter stets verantwortlicher Hafter für seinen Hund. Eine
Tierhalterhaftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Dies und unseren Haftungsausschluss haben Sie in der Anmeldung unterschrieben. Hinweis: Bei Schäden, die einem Hund durch einen anderen Hund zugefügt werden – was auch schon bei normalem Spielverhalten vorkommen kann – erstattet die Tierhalterhaftpflichtversicherung i.d.R. nur 50% des Schadens, wenn beide Hunde nicht angeleint waren. Sofern es für die Ausbildung notwendig ist den Hund von der Leine zu lassen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dabei die gesetzlichen Bestimmungen gelten. Die Hundeschule kann nur empfehlen den Hund für die eine oder andere Übung frei zu lassen. Der Halter handelt eigenverantwortlich und trägt selbst das Risiko einer etwaigen Ordnungsstrafe.

3. Anweisungen des Übungsleiters:
Den Anweisungen des Übungsleiters ist stets Folge zu leisten, insbesondere in außergewöhnlichen Situationen (z.B. Raufereien). Dies gilt nicht nur auf dem Platz, sondern auch bei Stadtgängen oder Spaziergängen im Gelände.

4. Betreten des Platzes:
Bitte versuchen Sie, pünktlich einzutreffen, damit Ihre Gruppe möglichst gesammelt mit dem Training beginnen kann. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die vorhergehende Kursstunde möglicherweise manchmal ein wenig länger dauert, weil z.B. ein wichtiges Thema gerade mehr Zeit beansprucht, oder dass der Aufbau für die Übungen in Ihrer Gruppe einige Zeit in Anspruch nimmt. Wir möchten die Kursstunden für alle Teilnehmer so angenehm wie möglich gestalten, seien Sie deshalb nicht ungeduldig. Selbstverständlich wird Ihre Stunde um evtl. fehlende Anfangszeit verlängert. Grundsätzlich sind die Hunde während des Trainings angeleint zu führen.
Freies Laufen bzw. Spielphasen finden nur auf Anweisung des Übungsleiters statt. Dabei hat jeder Hundeführer stets auf seinen Hund zu achten und ggf. einzuwirken, wenn der Hund unerwünschtes Verhalten zeigt. Die Einwirkung erfolgt in Absprache mit dem Übungsleiter und ggf. auch durch diesen. Der Einsatz von Leckerchen, Spielzeug u.a. Motivationsobjekten (Bälle, Stöckchen etc.) ist in den Spielphasen zu unterlassen.

Die Teilnehmer dürfen von Personen begleitet werden, müssen aber über die Haftungsausschlüsse informiert werden (eigenes Risiko!). Begleitende Kinder/Jugendliche sind von den Eltern zu beaufsichtigen. Den Anweisungen der Trainerin/des Vertreters ist Folge zu leisten. Die Trainerin behält sich vor den Unterricht abzubrechen, wenn die Platzordnung nicht eingehalten wird, ebenso wenn das Tier oder der Teilnehmer für den Unterricht nicht geeignet ist.

5. Trainingszubehör:
Wir weisen besonders darauf hin, dass wir den Einsatz von „Stachel-“ oder „Korallenhalsbändern“, auch als „Dressurhalskette“ im Handel, auf dem Platz absolut untersagen! Das jeweils notwendige Trainingszubehör muss vom Teilnehmer besorgt oder beim Trainer erworben werden und ist nicht in der Kursgebühr enthalten. Beim Unterricht ist festes Schuhwerk zu tragen. Leine und Halsband sind auf ihre Funktionstüchtigkeit vom Teilnehmer zu überprüfen.

6. Umweltschutz
Unser Hundeplatz, der sich in einem Naturschutzgebiet befindet, soll sauber bleiben, ebenso die Umgebung. Wenn Hunde auf dem Platz Kot absetzen, ist dieser umgehend vom jeweiligen Hundeführer zu entfernen. Beutel oder Tüten hierfür werden mitgebracht. Die Entsorgung erfolgt in die bereitgestellten Mülleimer. (Deckel bitte sorgfältig schließen) Beim Training außerhalb unseres Geländes entfernen Sie bitte ebenfalls, wo nötig, die Hinterlassenschaften Ihres Hundes. Ebenso sind Zigarettenreste in unseren Mülleimern zu entsorgen.

7. Unerwünschtes Verhalten
Wenn Sie von einem Hund – ihrem eigenen oder einem anderen - angesprungen werden, ignorieren Sie ihn bitte vollständig, d.h. drehen sich einfach weg. Nicht ansprechen oder anfassen! Nehmen Sie zu einem Hund nur Kontakt auf, wenn alle vier Pfoten auf dem Boden sind.
Wenn Sie von einem Hund verbellt werden (geschieht i.d.R. aus Unsicherheit), vermeiden Sie es bitte, sich diesem Hund weiter anzunähern, schon gar nicht frontal, wenden Sie den Blick ab, ignorieren Sie ihn und zeigen Sie ggf. Beschwichtigungssignale (werden vom Kursleiter erklärt).

8. Füttern
Füttern Sie keine anderen Hunde, zumindest nicht ohne Einverständnis der Besitzer. Jeder Hund sollte lernen, dass Leckerchen nur aus der Tasche des eigenen Hundeführers kommen. (Ausnahme evtl. bei ängstlichen / misstrauischen Hunden, aber nur nach Absprache.)

9. Läufige Hündinnen
Hündinnen können für die Dauer der Läufigkeit und die nachfolgende Zeit, solange die Hündin noch übermäßig attraktiv für die Mehrheit der Rüden ist, vom Gruppentraining ausgeschlossen werden. Der Kursleiter entscheidet im Einzelfall, ob die Hündin am Training teilnehmen darf. Die Teilnahme kann auch im Wechsel mit den unkastrierten Rüden stattfinden. D.h. Hundeführer mit Rüden haben keinen Anspruch darauf, dass läufige Hündinnen ausgeschlossen werden!

10. Kranke Hunde
Erkrankte Hunde haben keinen Zutritt zum Platz, wenn sie dadurch eine Gefahr für andere darstellen oder der Besuch der Kurse/Gruppen für sie selbst eine zu große Belastung ist. Die Entscheidung über die Teilnahme trifft der jeweilige Kursleiter, ggf. in Absprache mit dem behandelnden Tierarzt.

11. Rücksichtnahme
Achten Sie bitte stets darauf, dass von Ihrem Hund keine Belästigung oder Gefahr für andere Personen und Tiere ausgeht. Dies sollte auch außerhalb unserer Hundeschule für jeden verantwortungsvollen Hundehalter eine Selbstverständlichkeit sein, damit tragen wir auch zu einer hundefreundlicheren Umwelt bei.

12. Sportgeräte und Ausstattung
Die Platzanlage mit den dazu gehörigen Materialen soll allen Benutzern möglichst gute Bedingungen für ihr Vorhaben bieten. Bitte gehen Sie pfleglich damit um. Die Geräte dürfen nur von Hunden betreten werden. Bitte, auch Kinder entsprechend anhalten und beaufsichtigen!
Für die Dauer des Platzaufenthaltes bzw. Trainings erkennt jeder Benutzer/Besucher diese Platzordnung an (Unterschrift auf dem Anmeldeformular).

Grobe Verstöße können zum Ausschluss vom Training führen!