Hundeschule Pilsberger
Ernst Pilsberger - Am Hochstock 35 – 91085 Weisendorf
1. Schadensersatzansprüche
aus der Teilnahme an unserer Ausbildung, Nutzung unseres Ausbildungsgeländes, aufgestellter Sportgeräte oder
Einrichtungen, aus Verzug und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen.
Der Hundehalter bzw. Hundeführer ist zu jeder Zeit, für sein und das Verhalten
seines Hundes selbst verantwortlich und hat für Schäden, die durch ihn oder
seinen Hund entstehen, selbst einzustehen. Auch in Fällen, in welchen der
Verursacher nicht ermittelt werden kann ist die Haftung der Hundeschule oder
deren Mitarbeiter ausgeschlossen. Bei Unwissenheit einzelner Bestimmungen wird
die Wirksamkeit sonstiger Bestimmungen nicht berührt. Der Haftungsausschluss
besteht in dem jeweils zulässigen Rahmen fort. Die Berichtigung von Irrtümern
sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
2. Die Sicherheit auf unserem
Übungsgelände während der Trainingseinheiten und bei Nutzung öffentlicher
Verkehrsflächen wird durch unsere Teilnahme- und Nutzungsbedingungen geregelt,
die am Informationsabend ausliegt.
3. Mit der Anmeldung werden unsere AGB und unsere Teilnahmebedingungen anerkannt. Die Kursgebühr ist bei der Anmeldung fällig.
Bei telefonischer Anmeldung wird die vorherige Kenntnisnahme der AGB auf www.pilsberger.blogspot.com vorausgesetzt.
Mit der Anmeldung zu einem der angebotenen Kurse bietet der
Teilnehmer verbindlich einen Vertragsabschluss an. Die Anmeldung bedarf keiner
bestimmten Form. Sie ist bindend für den Teilnehmer und verpflichtet zur
Zahlung der gesamten Kursgebühr. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den
Organisator zustande. Wir weisen darauf hin, dass sich das Wechseln der Person
innerhalb einer Veranstaltung
oder eines Kurses, nachteilig auf das zu erwerbende Wissen auswirken kann.
Das gleiche gilt für die Anmeldung über www.pilsberger.blogspot.com.
Das gleiche gilt für die Anmeldung über www.pilsberger.blogspot.com.
Bei Zahlungsverzug erlischt selbstverständlich die
Teilnahmeberechtigung.
Jeder Teilnehmer stimmt, mit der Inanspruchnahme einer Leistung
der Hundeschule, der Veröffentlichung zu.
4. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Leistungsanbieters. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten wird durch den Leistungsanbieter bestimmt. Es gilt deutsches Recht (BGB und HGB). Die Geltung einheitlicher Lieferungs- und Leistungsgesetze ist ausgeschlossen.
5. Wenn die
Hundeschule an der Erfüllung seiner Verpflichtung durch den Eintritt von
unvorhersehbaren Umständen gehindert wird, die sie trotz der nach den Umständen
des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. Betriebsstörung,
Krankheit der Ausbilder, so verschieben sich, wenn die angebotene Leistung
nicht unmöglich wird, die Leistungstermine in angemessenem Zeitrahmen. Wird
durch die o. a. Umstände die Leistung unmöglich, so besteht keine
Leistungsverpflichtung der Hundeschule. Der Leistungsnehmer kann
hieraus keine etwaigen Schadensansprüche geltend machen. Treten die o. a.
Umstände beim Leistungsnehmer ein, so gelten die gleichen Rechtsfolgen auch für
seine Abnahmeverpflichtung.
6. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Leistung
zurücktreten. Der Rücktritt hat in Schriftform zu erfolgen. Maßgeblicher
Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges beim
Organisator. Bei einem Rücktritt vor Kursbeginn betragen die
Stornierungsgebühren bis vier Wochen vor Beginn: 20% des Kurspreises. Ab
regulärem Kursbeginn bis eine Woche vor Kursbeginn: 80% Des Kurspreises. Nicht
in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet. Der Organisator
kann vom Vertrag zurücktreten, ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der
Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere wenn das Ziel der Veranstaltung
oder andere Teilnehmer gefährdet werden. Die Hundeschule übernimmt keine
Erfolgsgarantie, der im Rahmen des Unterrichts vermittelnden Inhalte. Es wird
darauf hingewiesen, dass der Erfolg in erster Linie vom Teilnehmer und von dem
teilnehmenden Hund abhängig ist.
7. Die Hundeschule
veröffentlicht teilweise selbst aufgenommene Fotos auf ihrem Blog.
Teilnahme- und Nutzungsbedingungen
Hundeschule Pilsberger
Ernst Pilsberger - Am Hochstock 35 – 91085 Weisendorf
Sehr geehrte Besucher unserer Hundeschule,
bitte beachten Sie folgende Regeln während des Trainings unter
unserer Anleitung auf unserem Hundeplatz und auch außerhalb unseres Geländes.
So tragen Sie zu einem angenehmen Verlauf der Gruppenübungen bei und fördern
ein positives Bild von uns Hundehaltern in der Öffentlichkeit.
1. Impfschutz und Impfpasskontrolle:
Am Training teilnehmen können nur Hunde, deren Schutzimpfungen
vorher nachgewiesen worden sind. Für die Welpengruppe ist ein Alters gemäßer
Impfschutz nachzuweisen, eine Teilnahme ist bereits vor Abschluss der
Grundimmunisierung möglich.
2. Haftung des Hundehalters:
Während des Trainings bleibt der Hundehalter stets
verantwortlicher Hafter für seinen Hund. Eine
Tierhalterhaftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Dies und
unseren Haftungsausschluss haben Sie in der Anmeldung unterschrieben. Hinweis:
Bei Schäden, die einem Hund durch einen anderen Hund zugefügt werden – was auch
schon bei normalem Spielverhalten vorkommen kann – erstattet die
Tierhalterhaftpflichtversicherung i.d.R. nur 50% des Schadens, wenn beide Hunde
nicht angeleint waren. Sofern es für die Ausbildung notwendig ist den Hund von
der Leine zu lassen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dabei die
gesetzlichen Bestimmungen gelten. Die Hundeschule kann nur empfehlen den Hund
für die eine oder andere Übung frei zu lassen. Der Halter handelt
eigenverantwortlich und trägt selbst das Risiko einer etwaigen Ordnungsstrafe.
3. Anweisungen des Übungsleiters:
Den Anweisungen des Übungsleiters ist stets Folge zu leisten,
insbesondere in außergewöhnlichen Situationen (z.B. Raufereien). Dies gilt nicht
nur auf dem Platz, sondern auch bei Stadtgängen oder Spaziergängen im Gelände.
4. Betreten des Platzes:
Bitte versuchen Sie, pünktlich einzutreffen, damit Ihre Gruppe
möglichst gesammelt mit dem Training beginnen kann. Bitte haben Sie Verständnis
dafür, dass die vorhergehende Kursstunde möglicherweise manchmal ein wenig
länger dauert, weil z.B. ein wichtiges Thema gerade mehr Zeit beansprucht, oder
dass der Aufbau für die Übungen in Ihrer Gruppe einige Zeit in Anspruch nimmt.
Wir möchten die Kursstunden für alle Teilnehmer so angenehm wie möglich
gestalten, seien Sie deshalb nicht ungeduldig. Selbstverständlich wird Ihre
Stunde um evtl. fehlende Anfangszeit verlängert. Grundsätzlich sind die Hunde
während des Trainings angeleint zu führen.
Freies Laufen bzw. Spielphasen finden nur auf Anweisung des
Übungsleiters statt. Dabei hat jeder Hundeführer stets auf seinen Hund zu
achten und ggf. einzuwirken, wenn der Hund unerwünschtes Verhalten zeigt. Die
Einwirkung erfolgt in Absprache mit dem Übungsleiter und ggf. auch durch
diesen. Der Einsatz von Leckerchen, Spielzeug u.a. Motivationsobjekten (Bälle,
Stöckchen etc.) ist in den Spielphasen zu unterlassen.
Die Teilnehmer dürfen von Personen begleitet werden, müssen aber
über die Haftungsausschlüsse informiert werden (eigenes Risiko!). Begleitende
Kinder/Jugendliche sind von den Eltern zu beaufsichtigen. Den Anweisungen der
Trainerin/des Vertreters ist Folge zu leisten. Die Trainerin behält sich
vor den Unterricht abzubrechen, wenn die Platzordnung nicht eingehalten
wird, ebenso wenn das Tier oder der Teilnehmer für den Unterricht nicht
geeignet ist.
5. Trainingszubehör:
Wir weisen besonders darauf hin, dass wir den Einsatz von
„Stachel-“ oder „Korallenhalsbändern“, auch als „Dressurhalskette“ im Handel,
auf dem Platz absolut untersagen! Das jeweils notwendige Trainingszubehör muss
vom Teilnehmer besorgt oder beim Trainer erworben werden und ist nicht in der
Kursgebühr enthalten. Beim Unterricht ist festes Schuhwerk zu tragen. Leine und
Halsband sind auf ihre Funktionstüchtigkeit vom Teilnehmer zu überprüfen.
6. Umweltschutz
Unser Hundeplatz, der sich in einem Naturschutzgebiet befindet,
soll sauber bleiben, ebenso die Umgebung. Wenn Hunde auf dem Platz Kot
absetzen, ist dieser umgehend vom jeweiligen Hundeführer zu entfernen. Beutel
oder Tüten hierfür werden mitgebracht. Die Entsorgung erfolgt in die bereitgestellten
Mülleimer. (Deckel bitte sorgfältig schließen) Beim Training außerhalb unseres
Geländes entfernen Sie bitte ebenfalls, wo nötig, die Hinterlassenschaften
Ihres Hundes. Ebenso sind Zigarettenreste in unseren Mülleimern zu
entsorgen.
7. Unerwünschtes Verhalten
Wenn Sie von einem Hund – ihrem eigenen oder einem anderen -
angesprungen werden, ignorieren Sie ihn bitte vollständig, d.h. drehen sich einfach
weg. Nicht ansprechen oder anfassen! Nehmen Sie zu einem Hund nur Kontakt auf,
wenn alle vier Pfoten auf dem Boden sind.
Wenn Sie von einem Hund verbellt werden (geschieht i.d.R. aus
Unsicherheit), vermeiden Sie es bitte, sich diesem Hund weiter anzunähern,
schon gar nicht frontal, wenden Sie den Blick ab, ignorieren Sie ihn und zeigen
Sie ggf. Beschwichtigungssignale (werden vom Kursleiter erklärt).
8. Füttern
Füttern Sie keine anderen Hunde, zumindest nicht ohne
Einverständnis der Besitzer. Jeder Hund sollte lernen, dass Leckerchen nur aus
der Tasche des eigenen Hundeführers kommen. (Ausnahme evtl. bei ängstlichen /
misstrauischen Hunden, aber nur nach Absprache.)
9. Läufige Hündinnen
Hündinnen können für die Dauer der Läufigkeit und die nachfolgende
Zeit, solange die Hündin noch übermäßig attraktiv für die Mehrheit der Rüden
ist, vom Gruppentraining ausgeschlossen werden. Der Kursleiter entscheidet im
Einzelfall, ob die Hündin am Training teilnehmen darf. Die Teilnahme kann auch
im Wechsel mit den unkastrierten Rüden stattfinden. D.h. Hundeführer mit Rüden
haben keinen Anspruch darauf, dass läufige Hündinnen ausgeschlossen werden!
10. Kranke Hunde
Erkrankte Hunde haben keinen Zutritt zum Platz, wenn sie dadurch
eine Gefahr für andere darstellen oder der Besuch der Kurse/Gruppen für sie
selbst eine zu große Belastung ist. Die Entscheidung über die Teilnahme trifft
der jeweilige Kursleiter, ggf. in Absprache mit dem behandelnden Tierarzt.
11. Rücksichtnahme
Achten Sie bitte stets darauf, dass von Ihrem Hund keine
Belästigung oder Gefahr für andere Personen und Tiere ausgeht. Dies sollte auch
außerhalb unserer Hundeschule für jeden verantwortungsvollen Hundehalter eine
Selbstverständlichkeit sein, damit tragen wir auch zu einer hundefreundlicheren
Umwelt bei.
12. Sportgeräte und Ausstattung
Die Platzanlage mit den dazu gehörigen Materialen soll allen
Benutzern möglichst gute Bedingungen für ihr Vorhaben bieten. Bitte gehen Sie
pfleglich damit um. Die Geräte dürfen nur von Hunden betreten werden. Bitte,
auch Kinder entsprechend anhalten und beaufsichtigen!
Für die Dauer des Platzaufenthaltes bzw. Trainings erkennt jeder
Benutzer/Besucher diese Platzordnung an (Unterschrift auf dem Anmeldeformular).
Grobe Verstöße können zum Ausschluss vom Training führen!