Geprüfter und zugelassener Hundetrainer

Info: Nach dem Tierschutzgesetz (TierSchG) ist für den gewerbsmäßigen Betrieb einer Hundeschule eine Erlaubnis erforderlich, die an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers und eine artgerechte Tierhaltung gebunden sind. In Bayern muss hierfür eine umfassende schriftliche, mündliche und praktische Prüfung abgelegt werden.

Info

Ich freue mich über rege Teilnahme und gute Zusammenarbeit von Zwei- und Vierbeinern.
Bei Rückfragen kontaktieren Sie mich unter der Telefonnummer 09135 / 723 753 - whatsApp 0174 98 113 52 oder e.pilsberger@gmail.com Ich bin 24 Stunden telefonisch für meine Schüler erreichbar, lernen Sie mich unverbindlich kennen. Die erste Stunde ist kostenlos, gerne auch Hausbesuche möglich, besuchen Sie unsere kostenfreien Vorträge.
Die Seite, die du im Blog suchst, ist nicht vorhanden.
Die Seite, die du im Blog suchst, ist nicht vorhanden.